Der Freundeskreis mdr-Kinderchor e.V. fördert gemäß Satzung im Sinne der §§ 51 ff. AO mit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zweck im Bereich Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AO).
Zuwendungsbestätigungen für Spenden darf der Verein nach aktueller Feststellung bis zum 02.06.2026 ausstellen.
Der Verein stellt für Spenden automatisch eine Zuwendungsbestätigung nach § 50 Abs. 1 EstDV aus.
Bitte ergänzen Sie das nachfolgende Formular, damit wir Ihnen die Bestätigung zusenden können.
Hier können Sie über das Ausfüllen eines Spendenformulars den Freundeskreis unterstützen.